Die 200-€-Gebühr ist die kleinste Zahl in jeder Irland-Rechnung. Die entscheidenden Posten — Lebenshaltung über 12–24 Monate, optionale Begleitung, die Kosten eines Abbruchs — tauchen in Werbung nicht auf. Diese Seite führt sie zusammen, erklärt, warum das so ist, und gibt Ihnen eine Checkliste mit, die jedes Anbieter-Angebot aushalten muss.
Die unhöfliche Wahrheit zuerst: Der größte Kostenblock einer Irland-Insolvenz steht in keinem Angebot — es sind Ihre Lebenshaltungskosten während Vorbereitung und Verfahren. Werbung rechnet mit „200 € Gebühr"; real wohnen, versichern und leben Sie über anderthalb bis zwei Jahre in Irland (Gesamtrechnung). Diese Seite führt alle Posten zusammen, die kommerzielle Anbieter strukturell nicht auf die Startseite schreiben — und gibt Ihnen die Fragen mit, die jedes Angebot aushalten muss.
Posten · Größenordnung · Pflicht?
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Antragsgebühr (Official Assignee/ISI) · 200 € · Ja
Vorschuss Verfahrenskosten (OA-Deposit) · Beim ISI zu erfragen · Regelfall
Solicitor · Optional — DIY möglich (Anleitung) · Nein
Umzug & Kaution · Individuell · Faktisch
Lebenshaltung vor Ort (Referenz: ISI-Reasonable-Living-Expenses-Logik) · Der größte Posten — × 12–24 Monate · Faktisch
Einkommensüberschuss · Bis 3 Jahre per Payment Order abführbar · Bei Überschuss
Die Gebühr von 200 € ist kein Versehen in der Tabelle — sie ist bewusst klein gehalten. Der entscheidende Hebel auf Ihre Gesamtkosten ist Dauer × Lebenshaltung, nicht die Antragsgebühr.
Drucken Sie diese Liste aus. Ein seriöser Anbieter beantwortet alle zwölf ohne Zögern — unser TrustCheck prüft dieselben Punkte dokumentiert:
1. Welche Zulassung haben Sie im Zielland (Register-Nr.)?
2. Ihr Gesamt-Honorar — schriftlich, inkl. USt, inkl. aller Phasen?
3. Welche Drittkosten kommen hinzu (getrennt aufgeschlüsselt)?
4. Was kostet der Weg, wenn ich abbreche — und zu welchem Zeitpunkt?
5. Wie definieren Sie Ihre Erfolgsquote (Zähler/ Nenner)?
6. Was passiert bei COMI-Bestreitung durch einen Gläubiger — wer trägt was?
7. Wie viele Ihrer Mandate betreut ein Betreuer gleichzeitig?
8. Welche Arbeiten mache ich selbst (Dokumente, Anmeldungen)?
9. Welche Alternativen (PIA/DSA, Spanien, Lettland, DE-Verfahren) haben Sie geprüft — und warum verworfen?
10. Wo erscheinen Ihre Namen in den Verfahrensakten, wo meine?
11. Was passiert nach dem Discharge mit Schufa, Konten, Rückkehr?
12. May ich das schriftlich — vor jeder Zahlung?
Wir vermitteln niemanden und verdienen an niemandem — deshalb können wir Ihnen auch den DIY-Weg ehrlich empfehlen, wenn er zu Ihnen passt.
Die Pflicht-Gebühr beträgt 200 € an den Official Assignee; hinzu kommen ein Vorschuss auf Verfahrenskosten, ggf. Solicitor-Kosten — und als größtem Block die Lebenshaltung vor Ort über die gesamte Dauer von Vorbereitung und Verfahren, orientierbar an den Reasonable-Living-Expenses-Referenzen des ISI.
Im Markt ist es üblich, öffentlich nur Drittkosten zu nennen; das eigene Honorar wird im Gespräch verhandelt. Das ist legal — aber es verschiebt den Vergleich von Preis zu Vertrauen. Deshalb beginnt die 12-Fragen-Liste mit der Honorarfrage.
Auf die Definition: Zähler und Nenner. Quoten, die nur „bis zur Restschuldbefreiung bearbeitete“ Mandate zählen, blenden Abbrecher aus. Seriöse Anbieter legen ihre Zählweise offen — die Plattform selbst publiziert deshalb gar keine Quote.
Für geradlinige Fälle mit Zeit, Disziplin und Englisch ist der Eigenantrag in Irland machbar — die DIY-Anleitung deckt ihn Schritt für Schritt ab. Komplexe Konstellationen (Vermögen, Familie, deliktische Forderungen, COMI-Streit) profitieren von zugelassener Fachberatung; die 12 Fragen helfen bei der Auswahl unabhängig davon.
Veröffentlicht: 28. September 2026 · Faktenstand: 28. September 2026 · Zuletzt aktualisiert: 28. September 2026 · Redaktionelle Standards: Redaktion & Methodik. Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.