Jede Irland-Insolvenz durchläuft dieselben Phasen — von der ehrlichen Eignungsprüfung über den COMI-Aufbau und den Antrag bis zur Entschuldung und Rückkehr. Dieser Leitfaden führt je Phase zusammen, was zu tun ist, welche Dokumente zählen und welche Fehler teuer werden.
Die Irland-Insolvenz beginnt nicht mit einem Formular, sondern mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme. Bevor Sie auch nur einen Karton packen, beantworten Sie fünf Fragen:
1. Ist ein echter COMI für mich realisierbar? Zuständig ist der Staat des tatsächlichen Lebensmittelpunkts (Art. 3 EuInsVO 2015/848). Der EuGH verlangt Umstände, die für Dritte — Ihre Gläubiger — objektiv feststellbar sind (Eurofood, C-341/04), und der BGH hat 2025 klargestellt (IX ZB 35/22), dass formale Wohnsitze allein nicht genügen. Ein Briefkasten ist keine Verfahrensgrundlage, sondern ein Nichtanerkennungsrisiko (Art. 4 Abs. 1 EuInsVO).
2. Habe ich schützenswertes Vermögen? Das Bankruptcy verwertet: Immobilienanteile, werthaltige Fahrzeuge, Wertpapiere gehen auf den Official Assignee über. Wer das Eigenheim halten will, prüft stattdessen ein PIA (bis 6 Jahre + 1 Verlängerungsjahr) oder die Alternativen in Spanien und Lettland.
3. Kann ich Einkommensüberschüsse abtreten? Bei deutlichem Überschuss über die angemessene Lebenshaltung hinaus kann der Official Assignee bis zu drei Jahre Zahlungen an die Masse anordnen (Bankruptcy Payment Orders) — kalkulieren Sie das von Anfang an ein.
4. Sind meine Schulden befreiungsfähig? Geldstrafen, Unterhalt, Forderungen aus Betrug bleiben ausgenommen; Steuerschulden aus Hinterziehung bleiben in Deutschland durchsetzbar (BFH VII B 119/15) — die FG-Linien streiten, der BFH entscheidet (V R 22/25, anhängig).
5. Habe ich die Alternativen ernsthaft geprüft? Die deutsche Regelinsolvenz kostet drei Jahre Wohlverhaltensphase, aber keinen Umzug; Spaniens Zahlungsplan läuft 3–5 Jahre, Lettlands Verfahren 18–36 Monate. Seröse Berater stellen diesen Vergleich, unseriöse verschweigen ihn.
Ordnen Sie sich zudem in der irischen Verfahrensfamilie ein: DRN bis 35.000 € Schulden, DSA bis 5 Jahre, PIA bis 6+1 Jahre, Bankruptcy 12 Monate bis zur automatischen Befreiung. Wer bereits entschuldet wurde, muss die Sperrfrist beachten — in der Regel 5 Jahre zwischen zwei Bankruptcies. Kostenlos und unabhängig vorprüfen lassen können Sie sich bei MABS (0818 07 2000) und der ISI-Info-Line (01 764 4200).
Illustrierender BeispielFall, anonymisiert: Ein Solo-Selbstständiger mit sechsstelligen unbesicherten Schulden, ohne Immobilie, ohne Überschusseinkommen — sein Profil passt zum Bankruptcy. Ein Hauseigentümer mit tragfähig finanzierter Immobilie hätte an derselben Stelle das PIA geprüft und dafür Jahre Laufzeit in Kauf genommen.
Der Fehler dieser Phase: Wer „garantierte Entschuldung“ oder Pauschalpreise ohne Prüfung hört, hört Werbung — keine Beratung.
Die Vorbereitung ist der aufwendigste und wichtigste Teil des Verfahrens — hier entscheidet sich später die Anerkennung in Deutschland. Die Rechtslage ist dabei klarer als ihr Ruf: Der EuGH hat schon 2006 entschieden (Staubitz-Schreiber, C-1/04), dass eine natürliche Person ihren Lebensmittelpunkt vor der Antragstellung in einen anderen Mitgliedstaat verlagern darf — Grenze ist die Täuschung der Gläubiger. Und Galapagos, C-723/20, zeigt die Richtung: Verlagerungen zählen nur, wenn sie Konsistenz zeigen. Eine gesetzliche Mindestdauer gibt es nicht; Praxisempfehlung aus den Dos & Don'ts: mindestens 6 Monate Vorlauf.
Bauen Sie fünf Bausteine dokumentiert auf:
1. Wohnsitz: Mietvertrag oder Kauf in Irland, Anmeldung vor Ort, PPS-Nummer beantragen (über das Department of Social Protection), Haushaltsführung.
2. Erwerbsleben: Arbeitsvertrag, Selbständigkeit oder aktive Suche, Sozialversicherungs-Registrierung.
3. Alltag und Finanzen: irisches Bankkonto mit regelmäßigen Umsätzen, Handy-, Strom- und Internetverträge, Hausarztregistrierung (GP), Vereine, Schulbesuch der Kinder.
4. Gläubigersicht: Korrespondenzanschrift in Irland — Ihre Gläubiger müssen den Mittelpunkt objektiv wahrnehmen können (Eurofood, C-341/04).
5. Dokumentation: Führen Sie von Tag an ein Belegarchiv (Digitalfotos, PDFs, Kontoauszüge) — es dient dem Gericht bei der Adjudication und Ihnen, falls ein deutscher Gläubiger die Zuständigkeit später infrage stellt.
Parallel bereinigen Sie die Vergangenheit, denn der Official Assignee prüft systematisch zurück: Gläubigerbegünstigung 3 Jahre zurück (s. 57), Verkäufe unter Wert 3 Jahre zurück (s. 58), Schenkungen bei Adjudication innerhalb von 3 Jahren nichtig — innerhalb von 5 Jahren ebenfalls, es sei denn, Sie waren auch ohne das Vermögen solvent (s. 59 Bankruptcy Act). Verschenken Sie nichts in der Annahme, es sei „sicher weg“ — Sie verlieren sonst Transaktion und Verfahren. Erstellen Sie außerdem die vollständige Vermögens- und Gläubigerübersicht (alle Schulden, auch deutsche, mit Adressen und Beträgen) und klären Sie Renten- und Lebensversicherungen vorab schriftlich (irische Pensionen sind teilweise geschützt, deutsche Verträge einzelfallabhängig). Ihr Ehepartner haftet nur für eigene oder mitgezeichnete Verbindlichkeiten — sein getrenntes Profil gehört ebenfalls geprüft.
Illustrierender BeispielFall, anonymisiert: Eine Familie beginnt drei Monate vor dem Umzug, jeden Beleg zu scannen — Mietvorvertrag, PPS-Antrag, Kontoeröffnung, GP-Registrierung. Als später ein Gläubiger die Zuständigkeit anzweifelt, genügt der Ordner als Antwort.
Der Fehler dieser Phase: alles dem Solicitor überlassen wollen — die COMI-Realität können nur Sie selbst leben.
Nach der Ankunft ist jede Anmeldung zugleich ein COMI-Nachweis — die ersten Monate sind also keine Wartezeit, sondern aktive Aufbauarbeit:
Zwei Budgetfragen dieser Phase: Richten Sie Lastschriften und Daueraufträge rechtzeitig um — und denken Sie an die Guthabengrenze von 1.000 €: Was am Eröffnungstag darüber auf dem Konto liegt, fällt an den Official Assignee. Und nehmen Sie keinen Kredit ab 650 € auf, ohne die Insolvenz zu offenbaren — Verschweigen ist nach s. 129 Bankruptcy Act strafbar; machen Sie die Offenlegungsschwelle schon jetzt zu Ihrem Maßstab.
Stellen Sie außerdem die Gläubigerkorrespondenz auf Ihre irische Adresse um: Die Drittperspektive des EuGH fragt, wo Gläubiger Ihren Lebensmittelpunkt objektiv erkennen konnten.
Illustrierender BeispielFall, anonymisiert: Frau M., Anfang 40, zieht von Nordrhein-Westfalen nach Cork. In den ersten sechs Monaten mietet sie, registriert PPS und GP, eröffnet ein Basiskonto, nimmt eine Stelle an und leitet die Post zweier deutscher Banken auf ihre irische Adresse um. Als sie den Antrag stellt, ist ihr Alltag für jede Gläubigerseite sichtbar irisch.
Die Fehler dieser Phase: das doppelte Leben — etwa ein Wochenaufenthalt in Deutschland bei dortiger Vollzeittätigkeit widerspricht dem COMI; und: der verfrühte Antrag. Wer den Antrag unmittelbar nach der Ankunft stellt, opfert die Konsistenz, auf die es nach Galapagos (C-723/20) ankommt.
Irland verlangt für den Schuldnerantrag (Debtor's Petition) keinen Solicitor — das ISI empfiehlt aber ausdrücklich Rechtsberatung vor der Entscheidung. Die fachlichen Voraussetzungen nach ss. 11(3)–(5), 15 Bankruptcy Act 1988: Zahlungsunfähigkeit und Schulden, die das Vermögen um mehr als 20.000 € übersteigen (für den Gläubigerantrag gilt die Schwelle von 20.000 € Mindestforderung, s. 11(1)). Die Petition enthält Erklärungen zu COMI und Domicile (s. 11(1)(d), (6), zuletzt geändert durch den Courts and Civil Law (Miscellaneous Provisions) Act 2023).
Der DIY-Weg in der Kurzfassung (alle Details: DIY-Anleitung):
1. 200 € Antragsgebühr an die Bankruptcy Division der ISI überweisen (Kontodaten: Appendix 1 des ISI-Debtor's Guide), Zahlungsbestätigung an bankruptcy@isi.gov.ie — den Beleg müssen Sie bei der Einreichung vorlegen.
2. Statement of Affairs erstellen: vollständige Vermögens- und Gläubigerübersicht mit Beleg-Dokumentation und einer klaren Kopie des Lichtbildausweises.
3. ISI-Validierung: Nur OA-gestempelte Statements werden vom Gericht angenommen — Pflicht, kein Optional.
4. Beeidigen vor practising solicitor, Commissioner for Oaths oder officer of the Court: 10 € für das Affidavit, 2 € je Anlage.
5. PIP-Schreiben besorgen: Sie müssen beeiden, DRN/DSA/PIA vernünftig geprüft zu haben — Nachweis per Schreiben eines Personal Insolvency Practitioner; die Erstberatung über MABS/Abhaile ist kostenlos.
6. Einreichen: Form 13 (Petition inkl. Affidavit of Debt), Form 15 (Order of Adjudication), Form 19 (Notice of Adjudication), Form 46 (Warrant of Seizure) plus gestempelte Statement of Affairs, PIP-Schreiben und Gebührenbeleg — jedes Dokument in 1 Original + 2 Kopien — beim Office of the Examiner of the High Court, 2nd Floor, Phoenix House, 15/24 Phoenix Street North, Smithfield, Dublin 7, D07 X028 (Mo–Fr 10:00–13:00 und 14:15–16:30; nicht mehr die Four Courts).
7. Termin: Die Bankruptcy List sitzt montags während des Terms; die Teilnahme ist auch per Videokonferenz möglich — Datum und Zugangsdaten teilt die Examiner's Office mit. Sind die Unterlagen in Ordnung, adjudiziert der Richter.
Nach der Adjudication beginnen Ihre Pflichten aus s. 19 (Herausgabe von Büchern und Vermögen, Mitwirkung); veranlassen Sie die Bekanntmachung auf der ISI-Website binnen 21 Tagen (kostenlos). Danach läuft die Uhr: automatische Entschuldung nach 12 Monaten (s. 85(1)). Die übliche und legitime Mischform: Beratungsgespräch mit dem Solicitor, Einreichung im Selbstgang.
Illustrierender BeispielFall, anonymisiert: Ein Schuldner ohne Vermögenskomplikationen reicht nach dem Beratungsgespräch selbst ein — Gebühr, Stempel, Beeidigung, Formulare. Nach der Montags-List hält er den Adjudication-Beschluss in der Hand.
Eine gesetzliche Mindestdauer gibt es nicht — der EuGH erlaubt die Verlagerung vor Antragstellung ausdrücklich (Staubitz-Schreiber, C-1/04), verlangt aber Konsistenz (Galapagos, C-723/20). Praxisempfehlung der Dos & Don'ts: mindestens sechs Monate dokumentierten Vorlauf mit Wohnsitz, Alltag, Finanzen und idealerweise Erwerbsleben in Irland.
Nein. Der BGH (IX ZB 35/22) hat 2025 klargestellt, dass formale Wohnsitze allein nicht genügen — der EuGH verlangt für Gläubiger objektiv feststellbare Umstände (Eurofood, C-341/04). Ein Briefkasten ist kein COMI, sondern ein Nichtanerkennungsrisiko.
Nein — Irland verlangt für die Debtor's Petition keinen Solicitor; das ISI empfiehlt Rechtsberatung vor der Entscheidung aber ausdrücklich. Der DIY-Weg läuft über die 200-€-Gebühr, das Statement of Affairs und die Einreichung beim Examiner's Office (Details: DIY-Anleitung).
Zahlungsunfähigkeit und Schulden, die das Vermögen um mehr als 20.000 € übersteigen (ss. 11(3)–(5), 15 Bankruptcy Act 1988); die Petition enthält Erklärungen zu COMI und Domicile. Für den Gläubigerantrag gilt eine Mindestforderung von 20.000 € (s. 11(1)).
Veröffentlicht: 28. September 2026 · Faktenstand: 28. September 2026 · Zuletzt aktualisiert: 28. September 2026 · Redaktionelle Standards: Redaktion & Methodik. Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.