Redaktion & Standards — Europa-Insolvenz Kompendium

Das Europa-Insolvenz Kompendium ist ein unabhängiges, nicht-kommerzielles Informationsangebot zu grenzüberschreitender Restschuldbefreiung in der EU. Diese Seite dokumentiert unsere Redaktionsstandards.

1 · Primärquellen vor Sekundärquellen

Jede rechtliche Aussage wird gegen Primärquellen geprüft: Gesetzestexte (Bankruptcy Act 1988, Texto Refundido de la Ley Concursal, Maksātnespējas likums, InsO, EuInsVO 2015/848), Rechtsprechung (EuGH C-341/04 Eurofood, C-396/09 Interedil, C-191/15 Rastelli; BGH IX ZB 35/22; BFH VII B 119/15) und offizielle Behördenportale (ISI, BOE, MKD, EU e-Justice). Quellen stehen am Ende jedes Beitrags.

2 · Faktenstand dokumentieren, Aktualität pflegen

Jedes Dossier trägt ein sichtbares Faktenstand-Datum. Bei Gesetzesänderungen (z. B. Spaniens RDL 3/2024, Irlands S.I. 2/2026) werden Inhalte geprüft und aktualisiert — veraltete Aussagen entfernt, nicht ergänzt.

3 · Unabhängigkeit — ohne wirtschaftliches Interesse

Reines Informationsangebot: keine Mandatsvermittlung, keine Provisionen, keine bezahlten Platzierungen. Das Anbieter-Register trennt strikt zwischen redaktionell geprüften Zertifizierungen und unverändert dargestellten Nutzerbewertungen.

4 · Fehlerkorrektur transparent

Fehler werden mit Korrekturhinweis (Datum + Art der Änderung) dokumentiert. Meldungen an redaktion@europa-insolvenz.com erhalten eine Antwort.

5 · Autorenschaft und Verantwortung

Fachinhalte entstehen unter Redaktionsverantwortung des Kompendiums; Autorenangabe je Beitrag. Eigene Texte auf Basis der genannten Primärquellen — keine Übernahme fremder Inhalte.

Grenzen unserer Arbeit

Wir liefern strukturiertes Rechtswissen — keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Für einzelfallabhängige Fragen (insbesondere Spaniens Exonerationspraxis nach RDL 3/2024) konsultieren Sie eine im jeweiligen Land zugelassene Fachperson.

Kontakt: redaktion@europa-insolvenz.com