Irland verlangt für den Eigenantrag (Debtor's Petition) keinen Solicitor — die Restschuldbefreiung in 12 Monaten ist auch im Selbstgang machbar. Diese Anleitung führt durch jeden Schritt: Gebühr, Statement of Affairs, ISI-Validierung, Beeidigung, Formulare, Einreichung beim Examiner's Office — mit exkten Formularnummern, Adressen und Kosten. Ehrlich inklusive der Stellen, an denen anwaltliche Hilfe trotzdem sinnvoll ist.
Der Schuldnerantrag (Debtor's Petition) beruht auf s. 11(3)–(5) Bankruptcy Act 1988 (in der Fassung des Personal Insolvency Act 2012, in Kraft seit 03.12.2013). Drei Voraussetzungen:
1. Zahlungsunfähigkeit — Sie können fällige Verbindlichkeiten nicht begleichen (s. 15).
2. Schulden übersteigen das Vermögen um mehr als 20.000 € (s. 11(5), in der Statement of Affairs auszuweisen). Für den Gläubigerantrag gilt eine Mindestforderung von 20.000 € (s. 11(1)) — dieselbe Zahl, zwei verschiedene Anknüpfungen.
3. Geprüfte Alternativen — Sie müssen beeiden, dass Sie vernünftige Anstrengungen für DRN/DSA/PIA unternommen haben; der Nachweis erfolgt in Form eines Schreibens Ihres Personal Insolvency Practitioner (PIP) (ISI-FAQ 1.5). Die Erstberatung über MABS/Abhaile ist kostenlos.
COMI in Irland ist Verfahrensvoraussetzung: Die Petition enthält Erklärungen zu COMI und Domicile (s. 11(1)(d), (6), zuletzt geändert durch Courts and Civil Law (Miscellaneous Provisions) Act 2023). Ohne echten Lebensmittelpunkt droht später die Nichtanerkennung in Deutschland — Details: COMI vollständig erklärt.
Schritt 1 — Gebühr zahlen: Überweisen Sie 200 € als bankruptcy petition fee auf das Konto der Bankruptcy Division der ISI („Official Assignee in Bankruptcy Holding a/c", Bank of Ireland; Kontodaten: Appendix 1 des ISI-Debtor's Guide). Senden Sie die Zahlungsbestätigung an bankruptcy@isi.gov.ie — Sie erhalten einen Beleg per E-Mail, den Sie bei der Einreichung vorlegen müssen.
Schritt 2 — Statement of Affairs erstellen: Vollständige Vermögens- und Gläubigerübersicht nach ISI-Vorgaben, mit angeforderter Beleg-Dokumentation (vouching documentation) und einer klaren Kopie eines Lichtbildausweises.
Schritt 3 — ISI-Validierung: Die ISI prüft Ihre Unterlagen und stempelt die Statement of Affairs. Die Examiner's Office nimmt ausschließlich OA-gestempelte Statements entgegen — dieser Schritt ist Pflicht, kein Optional.
Schritt 4 — Beeidigen: Petition und Statement of Affairs vor einem befugten Zeugen beeiden (practising solicitor, Commissioner for Oaths oder officer of the Court): 10 € für das Affidavit, 2 € je Anlage (Exhibit).
Schritt 5 — Formulare einreichen: Beim Office of the Examiner of the High Court, 2nd Floor, Phoenix House, 15/24 Phoenix Street North, Smithfield, Dublin 7, D07 X028 (nicht mehr in den Four Courts) einreichen: Form 13 (Petition inkl. Affidavit of Debt), Form 15 (Order of Adjudication), Form 19 (Notice of Adjudication), Form 46 (Warrant of Seizure), die gestempelte und beeidete Statement of Affairs, das PIP-Schreiben und den ISI-Gebührenbeleg. Jedes Dokument in 1 Original + 2 Kopien. Öffnungszeiten: Mo–Fr 10:00–13:00 und 14:15–16:30.
Schritt 6 — Termin: Die Bankruptcy List sitzt montags während des Terms — die Teilnahme ist auch per Videokonferenz (remote) möglich; die Examiner's Office teilt Datum und Zugangsdaten mit. Der Richter adjudiziert, wenn die Unterlagen in Ordnung sind.
Schritt 7 — Nach der Adjudication: Ihre Pflichten aus s. 19 (Herausgabe von Büchern und Vermögen, Mitwirkung), Bekanntmachung auf der ISI-Website binnen 21 Tagen (kostenlos); danach läuft die Uhr: automatische Entschuldung nach 12 Monaten (s. 85(1)).
Die amtlichen Fixkosten des Selbstgangs sind überschaubar — und präzise anders, als viele Portale schreiben:
Realistisch: rund 212–300 €amtliche Kosten — zuzüglich Ihrer Lebenshaltung und Umzugskosten. Ein Solicitor ist nicht Pflicht; das ISI empfiehlt aber ausdrücklich anwaltliche Beratung vor der Entscheidung — bei komplexem Vermögen, deutscher Immobilie oder COMI-Fragen ist sie investiertes Geld, kein Luxus. Seröse Angebote vergleichen: Anbieter-Register.
Pflichten (s. 19, 20 Bankruptcy Act): Herausgabe der verlangten Bücher, Papiere und Aufzeichnungen (inkl. elektronischer Kopien) und des verwertbaren Vermögens; Einreichung der Statement of Affairs im Central Office; jede vernünftige Unterstützung des Official Assignee; Offenlegung von Nachvermögen; Namens-/Adressänderungen sofort melden.
Verlängerungsrisiko (s. 85A): Der OA oder jeder Gläubiger kann der automatischen Entlassung widersprechen bei Nichtkooperation oder verschwiegenen Einkünften/Vermögen — das Gericht kann den Discharge bis zum 8., in schweren Fällen bis zum 15. Jahrestag der Adjudication aufschieben. Praxisbeispiele: Urteile & Rechtsprechung.
Vorzeitige Entlassung (s. 85B): möglich bei voller Befriedigung, Zustimmung aller Gläubiger oder Comparison — die Ausnahme, nicht die Regel.
Ausnahmen von der Befreiung (Geldstrafen, Unterhalt, Betrug, Hinterziehungs-Steuern) und die Pflicht, Kredite ab 650 € offenzulegen, gelten auch im DIY-Weg: Dos & Don'ts.
DIY spart Honorar — aber drei Konstellationen sprechen für Begleitung:
1. COMI-Struktur: Je näher Ihr Leben noch an Deutschland hängt (Arbeit, Familie, Konto), desto mehr entscheidet die saubere Darstellung über die spätere Anerkennung — hier lohnt fachkundige Prüfung.
2. Vermögen: Deutsche Immobilie, Betriebsvermögen, Schenkungen der letzten Jahre — die Verwertungs- und Anfechtungsfragen (ss. 57–59) sind ohne Beratung riskant.
3. Englisch + Formwesen: Die Einreichung folgt den Rules of the Superior Courts; Fehler verzögern oder gefährden die Adjudication.
Die Mischform ist üblich und legitim: Beratungsgespräch mit Solicitor, Einreichung im Selbstgang. Kostenlos und neutral vorab: MABS (staatliche Schuldnerberatung, 0818 07 2000) und die ISI-Info-Line (01 764 4200).
Ja — ein Solicitor ist für den Schuldnerantrag nicht vorgeschlagen (Citizens Information: „You are not required to have a solicitor to apply for bankruptcy“); das ISI empfiehlt dennoch anwaltliche Beratung vor der Entscheidung. Formulare, Gebühr und Einreichung können Sie selbst verantworten.
An das Office of the Examiner of the High Court, 2nd Floor, Phoenix House, 15/24 Phoenix Street North, Smithfield, Dublin 7, D07 X028 — persönlich, jedes Dokument als Original plus zwei Kopien. Nicht mehr zuständig sind die Four Courts.
Form 13 (Petition inkl. Affidavit of Debt), Form 15 (Order of Adjudication), Form 19 (Notice of Adjudication) und Form 46 (Warrant of Seizure) — dazu die ISI-gestempelte, beeidete Statement of Affairs, das PIP-Schreiben und der Beleg über die 200-€-Gebühr.
Die Bankruptcy List wird montags während des Terms gehört; die Teilnahme ist nach ISI-Angaben auch per Videokonferenz möglich. Datum, Uhrzeit und Zugangsdaten teilt die Examiner's Office mit.
Eine amtliche Durchlaufzeit wird nicht publiziert; die List sitzt montags während des Terms, sodass bei vollständigen Unterlagen die Eröffnung typischerweise im Wochenrhythmus erfolgt — eine Garantie gibt es nicht. Ab der Adjudication laufen die 12 Monate bis zur automatischen Entschuldung.
Weil Sie beeiden müssen, vernünftige Anstrengungen für DRN/DSA/PIA unternommen zu haben — das ISI verlangt den Nachweis in Form eines Schreibens eines Personal Insolvency Practitioner. Die Erstberatung (MABS/Abhaile) ist kostenlos.
Veröffentlicht: 26. September 2026 · Faktenstand: 26. September 2026 · Zuletzt aktualisiert: 26. September 2026 · Redaktionelle Standards: Redaktion & Methodik. Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.