COMI — Centre of Main Interests — ist der rechtliche Dreh- und Angelpunkt jeder EU-Insolvenz: Er bestimmt, welches Land zuständig ist und ob die Restschuldbefreiung in Deutschland anerkannt wird. Diese Seite erklärt die Norm, die Rechtsprechung von EuGH und BGH — und wie ein belastbarer COMI praktisch aufgebaut wird.
Art. 3 Abs. 1 EuInsVO 2015/848: Für das Hauptinsolvenzverfahren sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dessen Gebiet der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen (COMI) hat.
Die Verordnung ergänzt zwei Vermutungen (widerlegbar):
Die Vermutungen verschieben die Darlegungslast — sie ersetzen nicht die Realität. Gerichte und Gläubiger können sie widerlegen, und genau das passiert im Streitfall.
Drei EuGH-Entscheidungen prägen den COMI-Begriff:
Für deutsche Schuldner entscheidend: BGH, Beschl. v. 06.02.2025 — IX ZB 35/22. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass bei Wohnsitzen in mehreren Staaten formale Wohnsitze allein nicht genügen — der COMI verlangt den tatsächlichen Lebensmittelpunkt. Das verschärft die Dokumentationsanforderungen und wertet Briefkasten-Konstruktionen endgültig ab.
Ein COMI, der EuGH- und BGH-Maßstäben standhält, besteht aus fünf konsistenten Bausteinen:
1. Wohnsitz: Mietvertrag/Kauf, Anmeldung (IE: PPS-Nummer; ES: Empadronamiento; LV: Steuerdomizil), Haushaltsführung am Ort.
2. Erwerbsleben: Arbeitsvertrag, Selbständigkeit, Kundenbeziehungen, Sozialversicherung.
3. Alltag und Finanzen: Bankkonto mit regelmäßigen Umsätzen, Handy-/Strom-/Internetverträge, Arzt, Vereine, Schule der Kinder.
4. Gläubigersicht: Korrespondenzanschrift im Zielland — Gläubiger müssen den Mittelpunkt wahrnehmen können (Drittperspektive nach Eurofood).
5. Dokumentation: lückenloses Belegarchiv von Tag 1 — bei Anfechtung der Zuständigkeit ist es Ihre Verteidigung.
Keine gesetzliche Mindestdauer — aber je länger und konsistenter, desto belastbarer. In der Praxis: mehrere Monate, nicht Wochen.
Vertiefung mit Fallbeispielen: COMI-Verlagerung in der Praxis und die COMI-Checkliste aus unserer Wissensdatenbank.
1. Habe ich einen eigenen Mietvertrag/Kauf in Irland/Spanien/Lettland?
2. Bin ich staatlich angemeldet (PPS/Empadronamiento/Steuerdomizil)?
3. Läuft mein Alltag (Arzt, Versorger, Verkehr, Vereine) am neuen Ort?
4. Hat mein Konto dort regelmäßige Umsätze (Gehalt, Miete, Lastschriften)?
5. Arbeiten ich oder mein Partner/Meine Familie vor Ort (oder suche ich aktiv)?
6. Können meine Gläubiger den neuen Mittelpunkt aus der Korrespondenz erkennen?
7. Sind meine wichtigsten Belege datiert und archiviert?
8. Ist mein alter Wohnsitz aufgegeben oder klar untergeordnet?
9. Trage ich den neuen Alltag seit Monaten — nicht Wochen?
10. Kann ich jeden der Punkte 1–9 mit Dokumenten belegen?
Acht Ja-würdige Antworten und mehr = gute Basis. Bei weniger als sechs ehrlichen „Ja“ ist das Verfahren verfrüht — unabhängig davon, was ein Berater verspricht.
COMI (Centre of Main Interests, Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen) ist der Zuständigkeitsanker der EuInsVO 2015/848: Das Hauptinsolvenzverfahren wird im Staat eröffnet, in dem dieser Mittelpunkt liegt (Art. 3 Abs. 1). Für Verbraucher wird er am gewöhnlichen Aufenthalt vermutet, für Selbständige am Ort der tatsächlichen Verwaltung.
Eine gesetzliche Mindestdauer gibt es nicht. Art. 3 Abs. 2 EuInsVO enthält eine Vermutungsregel für verlegte gewöhnliche Aufenthalte (6-Monats-Bezug), und die Rechtsprechung verlangt Konsistenz und Drittwahrnehmbarkeit — in der Praxis mehrere Monate belastbarer Alltag.
Am Widerspruch zwischen Vortrag und Realität: gemeldete Adresse ohne Alltag, Konto ohne Umsätze, Gläubigerkorrespondenz läuft weiter in die alte Heimat. Der EuGH stellt auf die objektive Wahrnehmung durch Dritte ab (Eurofood, C-341/04) — genau dort prüfen Gläubiger und Gerichte.
Der BGH (IX ZB 35/22, Beschluss vom 06.02.2025) hat bei Schuldnerwohnsitzen in mehreren Staaten klargestellt, dass formale Wohnsitze allein nicht genügen — der COMI verlangt den tatsächlichen Lebensmittelpunkt. Dokumentation und reale Verlagerung sind damit noch stärker entscheidend.
Die Zuständigkeit bemisst sich nach der Zeit der Antragstellung. Aber: Ein sofortiger Wegzug nach der Eröffnung widerspricht dem Vortrag und kann die Anerkennung gefährden — führen Sie das Verfahren dort, wo Ihr Leben ist.
Sie ist ein Indiz, nicht der Maßstab. Lettland macht die Steuerzahlung (regelmäßig 6 Monate) zur Verfahrensvoraussetzung — die EU-Zuständigkeit folgt aber dem tatsächlichen Lebensmittelpunkt (EuGH-Rechtsprechung). Steuermeldung ohne Alltag genügt nicht.
Veröffentlicht: 25. September 2026 · Faktenstand: 25. September 2026 · Zuletzt aktualisiert: 25. September 2026 · Redaktionelle Standards: Redaktion & Methodik. Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.