Zehn dokumentierte Prüfpunkte von der Steuer-Abmeldung bis zur Gläubigerkommunikation — und die Risiken, die seriöse Beratung von Beginn an ansprechen muss. — von Kompendium-Redaktion, 7 Minuten Lesezeit.
Diese Checkliste verdichtet die in diesem Kompendium zitierte EuGH- und BGH-Rechtsprechung (Eurofood, Interedil, Burgo Group, Vinadis, BGH IX ZB 35/22) in prüfbare Schritte. Sie ist redaktioneller Leitfaden, keine Rechtsberatung — die Umsetzung gehört in die Hände einer im Zielland zugelassenen Fachperson.
1. Wirtschaftlichkeitsprüfung: Ist die Verlagerung den Aufwand wert? Die deutsche Regelbeteiligungsphase liegt bei 3 Jahren (§ 300 InsO) — der Zeitvorteile des Auslands (Irland: 12 Monate) stehtAufwand, Kosten und Anerkennungsrisiko gegenüber.
2. Auslandsvermögen klären: Immobilien oder größeres Vermögen in Deutschland können im Auslandsverfahren gleichwohl verwertet werden; Sekundärverfahren (Art. 34 EuInsVO) und Verwalterbefugnisse (Art. 21) beachten.
3. Familien- und Arbeitssituation: Schulen, Partner-Erwerbstätigkeit, Sprachkenntnisse — die Lebensfrage entscheidet über die Tragfähigkeit.
4. Umzug komplett ziehen: Wohnung kündigen (nicht nur Nebenwohnung), Haushaltsauflösung dokumentieren.
5. Behördlich ab- und anmelden: Abmeldung in Deutschland, Anmeldung im Zielland, Steuer-ID dort beantragen.
6. Finanzleben verlagern: Gehalts-/Kontenkonto im Zielland, Versicherungen umstellen, regelmäßige Umsätze dokumentieren.
7. Erwerbstätigkeit aufnehmen oder konkret suchen: Vertrag, Bewerbungen, Betriebszugehörigkeit.
8. Dokumentieren: Mietvertrag, Nebenkosten, Arbeit, Arztbesuche, Vereine — jede Spur, die den Lebensmittelpunkt belegt.
9. Gläubigerkommunikation: Neue Anschrift den bekannten Gläubigern mitteilen — die Sichtbarkeit gegenüber der Gläubigergesamtheit ist der EuGH-Maßstab.
10. Zeitablauf: Den COMI über einen prüfbaren Zeitraum leben, bevor der Antrag gestellt wird — Wochen genügen regelmäßig nicht; die Rechtsprechung verlangt Stetigkeit, keine Sprinteinheiten.
Quellen: EuGH C-341/04, C-396/09, C-327/13, C-54/16 (EUR-Lex, in diesem Kompendium verlinkt); BGH, Beschl. v. 06.02.2025 — IX ZB 35/22; Art. 3, 4, 21, 34 EuInsVO; ISI/PIA 2012; Verbraucherzentralen-Warnungen.
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