COMI-Verlagerung vorbereiten: Die Checkliste vor der Entscheidung

Zehn dokumentierte Prüfpunkte von der Steuer-Abmeldung bis zur Gläubigerkommunikation — und die Risiken, die seriöse Beratung von Beginn an ansprechen muss. — von Kompendium-Redaktion, 7 Minuten Lesezeit.

Vorbereitung einer COMI-Verlagerung — Redaktions-Checkliste

Diese Checkliste verdichtet die in diesem Kompendium zitierte EuGH- und BGH-Rechtsprechung (Eurofood, Interedil, Burgo Group, Vinadis, BGH IX ZB 35/22) in prüfbare Schritte. Sie ist redaktioneller Leitfaden, keine Rechtsberatung — die Umsetzung gehört in die Hände einer im Zielland zugelassenen Fachperson.

Vor der Entscheidung

1. Wirtschaftlichkeitsprüfung: Ist die Verlagerung den Aufwand wert? Die deutsche Regelbeteiligungsphase liegt bei 3 Jahren (§ 300 InsO) — der Zeitvorteile des Auslands (Irland: 12 Monate) stehtAufwand, Kosten und Anerkennungsrisiko gegenüber.

2. Auslandsvermögen klären: Immobilien oder größeres Vermögen in Deutschland können im Auslandsverfahren gleichwohl verwertet werden; Sekundärverfahren (Art. 34 EuInsVO) und Verwalterbefugnisse (Art. 21) beachten.

3. Familien- und Arbeitssituation: Schulen, Partner-Erwerbstätigkeit, Sprachkenntnisse — die Lebensfrage entscheidet über die Tragfähigkeit.

Während der Verlagerung

4. Umzug komplett ziehen: Wohnung kündigen (nicht nur Nebenwohnung), Haushaltsauflösung dokumentieren.

5. Behördlich ab- und anmelden: Abmeldung in Deutschland, Anmeldung im Zielland, Steuer-ID dort beantragen.

6. Finanzleben verlagern: Gehalts-/Kontenkonto im Zielland, Versicherungen umstellen, regelmäßige Umsätze dokumentieren.

7. Erwerbstätigkeit aufnehmen oder konkret suchen: Vertrag, Bewerbungen, Betriebszugehörigkeit.

8. Dokumentieren: Mietvertrag, Nebenkosten, Arbeit, Arztbesuche, Vereine — jede Spur, die den Lebensmittelpunkt belegt.

9. Gläubigerkommunikation: Neue Anschrift den bekannten Gläubigern mitteilen — die Sichtbarkeit gegenüber der Gläubigergesamtheit ist der EuGH-Maßstab.

10. Zeitablauf: Den COMI über einen prüfbaren Zeitraum leben, bevor der Antrag gestellt wird — Wochen genügen regelmäßig nicht; die Rechtsprechung verlangt Stetigkeit, keine Sprinteinheiten.

Risiken, die ehrliche Beratung benennt

Quellen: EuGH C-341/04, C-396/09, C-327/13, C-54/16 (EUR-Lex, in diesem Kompendium verlinkt); BGH, Beschl. v. 06.02.2025 — IX ZB 35/22; Art. 3, 4, 21, 34 EuInsVO; ISI/PIA 2012; Verbraucherzentralen-Warnungen.

Alle Artikel: Wissensdatenbank EU-Insolvenzrecht.