EU-Insolvenz: der Ablauf in 7 Phasen — von der Entscheidung bis zum Neustart

Eine EU-Insolvenz ist ein Projekt mit klarer Dramaturgie: prüfen, wählen, verlagern, beantragen, durchlaufen, befreien, anerkennen lassen. Diese Seite führt durch alle sieben Phasen — mit den länderspezifischen Besonderheiten von Irland, Spanien und Lettland und den Weichen, die in jeder Phase gestellt werden.

Kernfakten

Phase 1 und 2 — Eignung prüfen, Land wählen

Phase 1 — Eignungsprüfung: Zahlen Sie die Basisdaten zusammen: Schulden (nach Arten: unbesichert/besichert, privat/geschäftlich, öffentlich-rechtlich), Einkommen, Vermögen, familiäre Bindungen, Bereitschaft zur Verlagerung des Lebensmittelpunkts. Klären Sie die Ausschluss-Fragen: Unterhaltsschulden, Betrugsforderungen, Hinterziehungs-Steuern — diese bleiben von jeder Restschuldbefreiung ausgenommen.

Phase 2 — Länderwahl: Die drei Portale unterscheiden sich klar:

  • Irland: schnellste Vollbefreiung (12 Monate), Vermögensverwertung, Verfahrenssprache Englisch.
  • Spanien: Exoneration nach Liquidation (schnell, vermögensverzehrend) oder Zahlungsplan (3–5 Jahre, vermögensschonend); Anwaltspflicht.
  • Lettland: Einkommensquoten-Modell — 18 Monate bei ≥ 20 % Quote, sonst bis 36 Monate; Formalstrenge, Kaution.

Entscheidungslogik: kein schützenswertes Vermögen + Geschwindigkeit → Irland. Immobilie/Vermögen halten → spanischer Planweg (oder irisches PIA). Zahlkraft mit Quoten-Denken → Lettland.

Phase 3 — COMI-Verlagerung: der Mittelpunkt muss stimmen

In allen drei Ländern gilt dieselbe Rechtsgrundlage: Art. 3 Abs. 1 EuInsVO 2015/848 — zuständig ist der Staat des Mittelpunkts der hauptsächlichen Interessen. Die EuGH-Linie (Eurofood, C-341/04; Interedil, C-396/09; Rastelli, C-191/10) stellt auf die Drittperspektive ab: Gläubiger müssen den Mittelpunkt objektiv wahrnehmen können. Der BGH (IX ZB 35/22, 2025) verlangt den tatsächlichen Lebensmittelpunkt — formale Wohnsitze genügen nicht.

Die Verlagerung umfasst konsistent: Wohnsitz und Anmeldung (IE: PPS-Nummer; ES: Empadronamiento; LV: Steuerresidenz — dort sind es regelmäßig 6 Monate Steuerzahlung), Haushaltsführung, Konto mit Umsätzen, idealerweise Erwerbstätigkeit. Dokumentieren Sie alles — diese Phase entscheidet über den Erfolg. Details: COMI erklärt.

Phase 4 und 5 — Antrag und Verfahren im Zielland

Phase 4 — Antrag:

  • Irland: Adjudication-Antrag beim High Court (Examiner's Office); Gerichtsgebühr 200 €; Formvorschriften nach S.I. No. 2/2026.
  • Spanien: solicitud de concurso beim Juzgado de lo Mercantil; Abogado + Procurator Pflicht; buena-fe-Prüfung (u. a. keine frühere Exoneration in 10 Jahren).
  • Lettland: Antrag beim Amtsgericht; Staatsgebühr + Kaution; Steuerresidenz-Nachweis (regelmäßig 6 Monate).

Phase 5 — Verfahren: Ab Eröffnung greift der Vollstreckungsschutz (europaweit wirkend); Vermögen wird verwertet bzw. Raten gezahlt; Obliegenheiten sind zu erfüllen. Die Dauer richtet sich nach Land und Verfahrensweg (siehe Kasten oben). Wichtig in allen drei Ländern: vollständige Mitwirkung — Verstöße gefährden die Befreiung.

Phase 6 und 7 — Restschuldbefreiung und Anerkennung

Phase 6 — Befreiung:

  • Irland: automatisch nach 12 Monaten (vorzeitige Entlassung nach s. 85B möglich).
  • Spanien: nach Liquidation definitive Exoneration; beim Planweg zunächst provisorisch, definitiv bei Erfüllung (Art. 493–501 TRLC i. d. F. RDL 3/2024).
  • Lettland: nach Abschlussbericht des Verwalters bei ordnungsgemäßer Mitwirkung.

Phase 7 — Anerkennung in Deutschland: Die Befreiung wirkt nach Art. 21 und 25 EuInsVO automatisch — ohne Exequatur. Deutsche Gläubiger dürfen nicht mehr vollstrecken; ein Registereintrag in Deutschland erfolgt nicht. Risiko bleibt die Nichtanerkennung bei erschlichener Zuständigkeit (Art. 4 Abs. 1) — Ihre COMI-Dokumentation ist die Versicherung. Vertiefung: Risiken & Anerkennung (Irland-Beispiel).

Realistische Zeitachse und die drei klassischen Fehler

Zeitachse gesamt: 3–9 Monate COMI-Aufbau + Verfahrensdauer (12 Monate Irland; 6–12 Monate spanischer Liquidationsweg bzw. 36–60 Monate Planweg; 18–36 Monate Lettland) + Nachlauf. Von der Entscheidung bis zur anerkannten Befreiung sind realistisch eineinhalb bis zwei Jahre (Irland, schnelle Fälle) bis fünf Jahre (spanischer Planweg) zu planen.

Die drei klassischen Fehler:

1. Vorbereitung unterschätzen: Wer den COMI als Formalität behandelt, verliert am Ende alles (Nichtanerkennung).

2. Verfahren nach Preisschild wählen: Das günstigste Angebot ist wertlos, wenn das Verfahren nicht zur Schuldenstruktur passt.

3. Alternativen nicht prüfen: Die deutsche Regelinsolvenz mit Stundung ist für Mittelose oft der unterschätzte, solide Weg — ein ehrlicher Vergleich gehört dazu.

Häufige Fragen zu dieser Seite

Wie läuft eine EU-Insolvenz grundsätzlich ab?

In sieben Phasen: Eignungsprüfung, Länderwahl, COMI-Verlagerung, Antrag im Zielland, Verfahren, Restschuldbefreiung, Anerkennung in Deutschland. Die Besonderheiten je Land betreffen vor allem Antrag, Dauer und Verfahrensweg — die Zuständigkeitslogik (EuInsVO) gilt überall gleich.

Muss ich in jedem Fall umziehen?

Ja — die Zuständigkeit folgt dem tatsächlichen Lebensmittelpunkt (COMI). Ohne echte Verlagerung droht die Nichtanerkennung der Befreiung in Deutschland (Art. 4 Abs. 1 EuInsVO; BGH IX ZB 35/22).

Wann genau beginnt die Restschuldbefreiung zu laufen?

Mit der Verfahrenseröffnung: in Irland mit der Adjudication (12 Monate), in Spanien mit Abschluss der Liquidation bzw. Erfüllung des Zahlungsplans, in Lettland nach Verfahrensabschluss auf Basis des Verwalterberichts (18–36 Monate).

Muss ich nach der Befreiung noch etwas in Deutschland tun?

Kein formales Verfahren — die Anerkennung erfolgt automatisch (Art. 21/25 EuInsVO). Praktisch: Bewahren Sie alle Verfahrensnachweise auf, falls ein Gläubiger die Anerkennung infrage stellt.

Kann ich den Ablauf beschleunigen?

Die Verfahrensfristen sind gesetzlich. Einfluss haben Sie auf die Vorbereitungsphase (COMI sauber und zügig aufbauen) und auf die Verfahrenswahl (Spanien: Liquidationsweg vs. Planweg; Lettland: Quotenlogik).

Quellen und Referenzen

Weiterlesen

Veröffentlicht: 25. September 2026 · Faktenstand: 25. September 2026 · Zuletzt aktualisiert: 25. September 2026 · Redaktionelle Standards: Redaktion & Methodik. Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.