Eine EU-Insolvenz ist ein Projekt mit klarer Dramaturgie: prüfen, wählen, verlagern, beantragen, durchlaufen, befreien, anerkennen lassen. Diese Seite führt durch alle sieben Phasen — mit den länderspezifischen Besonderheiten von Irland, Spanien und Lettland und den Weichen, die in jeder Phase gestellt werden.
Phase 1 — Eignungsprüfung: Zahlen Sie die Basisdaten zusammen: Schulden (nach Arten: unbesichert/besichert, privat/geschäftlich, öffentlich-rechtlich), Einkommen, Vermögen, familiäre Bindungen, Bereitschaft zur Verlagerung des Lebensmittelpunkts. Klären Sie die Ausschluss-Fragen: Unterhaltsschulden, Betrugsforderungen, Hinterziehungs-Steuern — diese bleiben von jeder Restschuldbefreiung ausgenommen.
Phase 2 — Länderwahl: Die drei Portale unterscheiden sich klar:
Entscheidungslogik: kein schützenswertes Vermögen + Geschwindigkeit → Irland. Immobilie/Vermögen halten → spanischer Planweg (oder irisches PIA). Zahlkraft mit Quoten-Denken → Lettland.
In allen drei Ländern gilt dieselbe Rechtsgrundlage: Art. 3 Abs. 1 EuInsVO 2015/848 — zuständig ist der Staat des Mittelpunkts der hauptsächlichen Interessen. Die EuGH-Linie (Eurofood, C-341/04; Interedil, C-396/09; Rastelli, C-191/10) stellt auf die Drittperspektive ab: Gläubiger müssen den Mittelpunkt objektiv wahrnehmen können. Der BGH (IX ZB 35/22, 2025) verlangt den tatsächlichen Lebensmittelpunkt — formale Wohnsitze genügen nicht.
Die Verlagerung umfasst konsistent: Wohnsitz und Anmeldung (IE: PPS-Nummer; ES: Empadronamiento; LV: Steuerresidenz — dort sind es regelmäßig 6 Monate Steuerzahlung), Haushaltsführung, Konto mit Umsätzen, idealerweise Erwerbstätigkeit. Dokumentieren Sie alles — diese Phase entscheidet über den Erfolg. Details: COMI erklärt.
Phase 4 — Antrag:
Phase 5 — Verfahren: Ab Eröffnung greift der Vollstreckungsschutz (europaweit wirkend); Vermögen wird verwertet bzw. Raten gezahlt; Obliegenheiten sind zu erfüllen. Die Dauer richtet sich nach Land und Verfahrensweg (siehe Kasten oben). Wichtig in allen drei Ländern: vollständige Mitwirkung — Verstöße gefährden die Befreiung.
Phase 6 — Befreiung:
Phase 7 — Anerkennung in Deutschland: Die Befreiung wirkt nach Art. 21 und 25 EuInsVO automatisch — ohne Exequatur. Deutsche Gläubiger dürfen nicht mehr vollstrecken; ein Registereintrag in Deutschland erfolgt nicht. Risiko bleibt die Nichtanerkennung bei erschlichener Zuständigkeit (Art. 4 Abs. 1) — Ihre COMI-Dokumentation ist die Versicherung. Vertiefung: Risiken & Anerkennung (Irland-Beispiel).
Zeitachse gesamt: 3–9 Monate COMI-Aufbau + Verfahrensdauer (12 Monate Irland; 6–12 Monate spanischer Liquidationsweg bzw. 36–60 Monate Planweg; 18–36 Monate Lettland) + Nachlauf. Von der Entscheidung bis zur anerkannten Befreiung sind realistisch eineinhalb bis zwei Jahre (Irland, schnelle Fälle) bis fünf Jahre (spanischer Planweg) zu planen.
Die drei klassischen Fehler:
1. Vorbereitung unterschätzen: Wer den COMI als Formalität behandelt, verliert am Ende alles (Nichtanerkennung).
2. Verfahren nach Preisschild wählen: Das günstigste Angebot ist wertlos, wenn das Verfahren nicht zur Schuldenstruktur passt.
3. Alternativen nicht prüfen: Die deutsche Regelinsolvenz mit Stundung ist für Mittelose oft der unterschätzte, solide Weg — ein ehrlicher Vergleich gehört dazu.
In sieben Phasen: Eignungsprüfung, Länderwahl, COMI-Verlagerung, Antrag im Zielland, Verfahren, Restschuldbefreiung, Anerkennung in Deutschland. Die Besonderheiten je Land betreffen vor allem Antrag, Dauer und Verfahrensweg — die Zuständigkeitslogik (EuInsVO) gilt überall gleich.
Ja — die Zuständigkeit folgt dem tatsächlichen Lebensmittelpunkt (COMI). Ohne echte Verlagerung droht die Nichtanerkennung der Befreiung in Deutschland (Art. 4 Abs. 1 EuInsVO; BGH IX ZB 35/22).
Mit der Verfahrenseröffnung: in Irland mit der Adjudication (12 Monate), in Spanien mit Abschluss der Liquidation bzw. Erfüllung des Zahlungsplans, in Lettland nach Verfahrensabschluss auf Basis des Verwalterberichts (18–36 Monate).
Kein formales Verfahren — die Anerkennung erfolgt automatisch (Art. 21/25 EuInsVO). Praktisch: Bewahren Sie alle Verfahrensnachweise auf, falls ein Gläubiger die Anerkennung infrage stellt.
Die Verfahrensfristen sind gesetzlich. Einfluss haben Sie auf die Vorbereitungsphase (COMI sauber und zügig aufbauen) und auf die Verfahrenswahl (Spanien: Liquidationsweg vs. Planweg; Lettland: Quotenlogik).
Veröffentlicht: 25. September 2026 · Faktenstand: 25. September 2026 · Zuletzt aktualisiert: 25. September 2026 · Redaktionelle Standards: Redaktion & Methodik. Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.