Die Irland-Insolvenz ist kein Pauschalverfahren zum Unterschreiben, sondern eine Abfolge klarer Schritte — von der Verlagerung des Lebensmittelpunkts über den Antrag beim High Court bis zur automatischen Restschuldbefreiung. Diese Seite beschreibt jeden Schritt mit den zugehörigen Behörden, Formvorschriften und realistischen Zeitangaben.
Bevor irgendein Formular ausgefüllt wird, muss der tatsächliche Lebensmittelpunkt in Irland liegen — das ist der aufwendigste und wichtigste Schritt. Es gibt keine gesetzliche Mindestdauer, aber: je länger und konsistenter, desto belastbarer.
Die fünf Bausteine eines belastbaren COMI:
1. Wohnsitz: Mietvertrag oder Kauf, Anmeldung vor Ort (PPS-Nummer beantragen), Haushaltsführung.
2. Erwerbsleben: Arbeitsvertrag, Selbständigkeit oder aktive Suche, Sozialversicherungs-Registrierung.
3. Alltag und Finanzen: irisches Bankkonto mit regelmäßigen Umsätzen, Handy-, Strom- und Internetverträge, Arztbesuche, Vereine, Schulbesuch der Kinder.
4. Gläubigersicht: Korrespondenzanschrift in Irland — Gläubiger müssen den Mittelpunkt objektiv wahrnehmen können (EuGH Eurofood, C-341/04).
5. Dokumentation: jeden Beleg sammeln — bei einer späteren Anfechtung der Zuständigkeit entscheidet Ihre Dokumentation.
Wichtig (Stand 2025/2026): Der BGH (IX ZB 35/22, Beschl. v. 06.02.2025) verlangt bei mehreren Wohnsitzen den tatsächlichen Lebensmittelpunkt — formale Anmeldungen allein genügen nicht. Die vollständige Checkliste: COMI erklärt.
Ist der COMI etabliert, folgt die fachliche Vorbereitung:
Der Antrag auf Adjudication wird beim High Court (Examiner's Office) gestellt — durch Sie selbst (debtor's application, ohne Mindestschuldengrenze) oder durch einen Gläubiger (ab 20.000 €). Es fallen die Antragsgebühr von derzeit 200 € an den Official Assignee (ISI) und ein Vorschuss auf die Verwalterkosten an (aktuelle Höhe: ISI-Leitfaden). Ein Solicitor mit Insolvenzfokus ist nicht zwingend vorgeschrieben, in der Praxis aber dringend empfohlen — Verfahrenssprache ist Englisch.
Entscheidet der High Court über den Antrag, wird das Bankruptcy eröffnet (Adjudication):
Von diesem Zeitpunkt an läuft die Uhr: 12 Monate bis zur automatischen Restschuldbefreiung.
Der Official Assignee (OA) der Insolvency Service of Ireland verwertet Vermögen und verteilt den Erlös nach dem gesetzlichen Rang. Ihre Aufgaben in dieser Phase:
Nach 12 Monaten tritt die Restschuldbefreiung automatisch ein — ohne weiteren Antrag. Sie erfasst alle gewöhnlichen unbesicherten Verbindlichkeiten, auch Gläubiger mit Sitz in anderen EU-Staaten.
Zwei Besonderheiten:
Ausgenommen von der Befreiung bleiben: Geldstrafen und gerichtliche Bußen, Unterhaltsschulden, Forderungen aus Betrug oder breach of trust sowie bestimmte Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung (s. 84A und folgende). Details: Dauer & Restschuldbefreiung.
Nach dem Discharge können Sie Ihren Lebensmittelpunkt wieder nach Deutschland verlegen — ein „Wohnsitzwechsel“ nach der Entschuldung ändert nichts an der Wirksamkeit. Die Anerkennung folgt Art. 21 und 25 EuInsVO: automatisch, ohne Exequatur.
Damit deutsche Gläubiger nicht weiter vollstrecken, halten Sie bereit:
Die vollständige rechtliche Einordnung mit Rechtsprechung: Risiken & Anerkennung in Deutschland.
Ehrlich gerechnet besteht die Irland-Insolvenz aus drei Zeitblöcken:
Gesamt bleiben Sie damit in der Regel deutlich unter zwei Jahren bis zur Entschuldung — gegenüber drei Jahren Wohlverhaltensphase in Deutschland zuzüglich Verfahrensdauer. Der ausführliche Ländervergleich: EU-Insolvenz: Dauer im Vergleich.
Eine gesetzliche Mindestdauer gibt es nicht — entscheidend ist der belastbar dokumentierte Lebensmittelpunkt. In der Praxis sollten Sie mehrere Monate für den Aufbau von Wohnsitz, Alltag, Konto und (idealerweise) Erwerbsleben einplanen, bevor der Antrag sinnvoll ist.
Ein Solicitor ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen: Der Antrag muss den Formvorschriften der S.I. No. 2/2026 entsprechen, Verfahrenssprache ist Englisch, und die COMI-Darstellung ist der sensibelste Teil des Verfahrens.
Der Antrag auf Adjudication wird geprüft — bei zulässigen Unterlagen und nachgewiesener Zahlungsunfähigkeit wird das Bankruptcy erklärt, im Bankruptcy Register eingetragen und der Official Assignee mit der Verwaltung betraut.
Sie leben während des Verfahrens in Irland — das gehört zum COMI-Konzept. Ausnahmen (etwa kurze Auslandsaufenthalte) sind mit dem Official Assignee abzustimmen; in Ausnahmefällen bestehen Ausreisebeschränkungen. Ein Wegzug unmittelbar nach Antragstellung gefährdet Zuständigkeit und Anerkennung.
Die Befreiung tritt automatisch ein. Bewahren Sie Registerauszug, Adjudication-Order und Discharge-Nachweis auf — für den seltenen Fall, dass ein deutscher Gläubiger die Anerkennung infrage stellt.
Die 12-Monats-Frist ist gesetzlich. Eine vorzeitige Entlassung ist nach s. 85B Bankruptcy Act möglich, setzt aber besondere Voraussetzungen (u. a. vollständige Mitwirkung) voraus. Versprechen von „noch schnellerer“ Entschuldung sind unseriös.
Veröffentlicht: 25. September 2026 · Faktenstand: 25. September 2026 · Zuletzt aktualisiert: 25. September 2026 · Redaktionelle Standards: Redaktion & Methodik. Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.