Zwischen Adjudication und Discharge leben Sie in Irland — und dieses Leben ist Teil des Verfahrens: Der COMI muss real bleiben, die Lebenshaltung folgt ISI-Regeln, und gegenüber dem Official Assignee bestehen Pflichten. Diese Seite beschreibt den Alltag praktisch: Anmeldung, Konto, Einkommen, Arbeit, Pflichten und die Zeit danach.
Die ersten Wochen in Irland sind COMI-Arbeit — jede Anmeldung ist zugleich ein Nachweis:
Führen Sie von Tag an ein Belegarchiv (Digitalfotos, PDFs, Kontoauszüge). Es dient später zwei Zwecken: dem Gericht bei der Adjudication und deutschen Gläubigern, falls die Anerkennung infrage steht.
Der irische Standard für die Lebenshaltung im Verfahren sind die Reasonable Living Expenses der ISI: Sie definieren, welcher Betrag für Haushalt, Kleidung, Ernährung, Transport und medizinische Grundversorgung als angemessen gilt und damit geschützt bleibt.
Heißt in der Praxis: Sie leben normal, aber planbar; Luxus ist kein Thema, Existenz und angemessener Standard sehr wohl.
Bankkonto: Die Führung eines Kontos ist im Bankruptcy grundsätzlich möglich. Irische Banken bieten Basiskonten; die Kontoführung ist zugleich ein COMI-Baustein (regelmäßige Umsätze, Gehaltseingang, Lastschriften des Alltags). Seien Sie gegenüber der Bank transparent — verschwiegene Umstände können zur Kontokündigung führen.
Arbeit: Erwerbstätigkeit ist ausdrücklich erlaubt — als Angestellte(r) oder Selbstständige(r). Einschränkungen gelten für bestimmte Ämter und Direktorenposten während des Verfahrens. Ihr Einkommen fließt in die Logik der Reasonable Living Expenses und Payment Orders (siehe oben).
Berufliche Wahrnehmung: Das Verfahren ist öffentlich (Bankruptcy Register Online). Arbeitgeber erfahren nicht aktiv davon — aber sie können es einsehen. Sachliche Kommunikation schlägt Stillschweigen, wenn das Verfahren bekannt wird.
Gegenüber dem Official Assignee bestehen während des Verfahrens Pflichten:
Ausreise: Urlaubsreisen sind unproblematisch; in Ausnahmefällen kann die Ausreise beschränkt sein, wenn etwa Ermittlungen laufen. Grundsätzlich gilt: Ihr Leben soll in Irland sein — das gehört zur Zuständigkeitslogik. Ein dauerhafter Wegzug während der 12 Monate wäre ein Widerspruch in sich und gefährdet Zuständigkeit und Anerkennung.
Nach dem Discharge: enden die Pflichten bis auf laufende Payment Orders; Ihr Alltag ist wieder frei gestaltbar.
Die PPS-Nummer ist keine formale Verfahrensvoraussetzung, aber ein zentraler Realitäts-Beleg: Wer sie hat, hat sich staatlich registriert — für Steuer, Sozialversicherung und Alltagsverträge. Für den COMI-Nachweis gehört sie zur Standardausrüstung.
In der Regel ja — Banken bieten Basiskonten an. Transparenz gegenüber der Bank ist wichtig; das Konto mit regelmäßigen Umsätzen ist zugleich COMI-Nachweis.
Der angemessene Lebensunterhalt folgt den Reasonable Living Expenses des ISI — bemessen nach Haushaltsgröße und besonderen Bedarfen. Überschüsse darüber können bis zu drei Jahre ab Eröffnung über Payment Orders abgeführt werden.
Ja — als Angestellte oder Selbstständige. Einschränkungen gelten nur für bestimmte Ämter und Direktorenposten. Das Einkommen unterliegt der Logik der Reasonable Living Expenses.
Kurze Reisen sind unproblematisch. Ausreisebeschränkungen sind die Ausnahme (etwa bei laufenden Ermittlungen). Der Lebensmittelpunkt muss in Irland bleiben — ein dauerhafter Rückzug während der 12 Monate wäre ein Zuständigkeitswiderspruch.
Deutsche Konten bleiben für den Alltag nutzbar, aber der Lebensmittelpunkt und die Hauptumsätze sollten nach Irland wandern — sonst widerspricht die Realität dem COMI-Vortrag. Besprechen Sie die Kontoführung mit Ihrem Berater.
Veröffentlicht: 25. September 2026 · Faktenstand: 25. September 2026 · Zuletzt aktualisiert: 25. September 2026 · Redaktionelle Standards: Redaktion & Methodik. Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.