Irland-Insolvenz für Selbstständige und Geschäftsführer — der besondere Ratgeber

Für Selbstständige, Freiberufler und Geschäftsführer stellt sich die EU-Insolvenz anders dar als für Angestellte: Der COMI liegt nicht automatisch am Wohnort, Geschäftsverbindlichkeiten mischen sich mit privaten, und haftungsrechtliche Folgen können schwerer wiegen als die Entschuldung selbst. Diese Seite ordnet die Besonderheiten ein.

Kernfakten

COMI bei Selbstständigen: Der Ort der tatsächlichen Verwaltung

Für nicht selbständig tätige Personen wird der COMI am gewöhnlichen Aufenthalt vermutet (Art. 3 Abs. 2 EuInsVO). Für Selbständige und Unternehmen gilt die Vermutung des Orts der tatsächlichen Verwaltung (Art. 3 Abs. 3) — das ist für die Irland-Strategie entscheidend:

  • Nicht der Wohnsitz allein, sondern wo Ihr Betrieb tatsächlich gesteuert wird: Kundensitz, Buchhaltung, Arbeitsort, Geschäftsbeziehungen.
  • Der EuGH verlangt zudem die Drittperspektive: Gläubiger müssen den Mittelpunkt objektiv wahrnehmen können (Eurofood, C-341/04; Interedil, C-396/09; Rastelli, C-191/10). Ein ins irische übersetzter Briefkasten mit deutscher Betriebsrealität genügt nicht.
  • Der BGH (IX ZB 35/22, 2025) schärft nach: Bei mehreren Wohn-/Tätigkeitssitzen zählt der tatsächliche Lebens- und Verwaltungsmittelpunkt.

Für Solo-Selbstständige fallen Privat- und Betriebs-COMI meist zusammen — verlagern Sie beides konsistent. Für Gesellschaften gilt: Die Gesellschaft hat ihren eigenen COMI; ein Irland-Verfahren der Gesellschaft ist ein anderes Projekt als Ihr persönliches Bankruptcy.

Verfahrenswahl mit Geschäftsverbindlichkeiten

Selbstständige tragen oft gemischte Schuldenberge: Geschäftsverbindlichkeiten, Umsatzsteuer, Kredite, private Verbindlichkeiten. Die irischen Instrumente sortieren sich so:

  • Bankruptcy: erfasst alle gewöhnlichen unbesicherten Verbindlichkeiten — auch aus selbständiger Tätigkeit. Schnellste Vollbefreiung; verwertbares Betriebsvermögen geht auf den OA über.
  • DSA (Debt Settlement Arrangement): nur unbesicherte Schulden — auch geschäftliche; läuft bis 5 Jahre außergerichtlich; setzt Ratenfähigkeit voraus.
  • PIA (Personal Insolvency Arrangement): besicherte und unbesicherte Schulden bis 6 Jahre; sinnvoll, wenn etwa die Immobilie (auch betrieblich genutzt) geschützt werden soll.

Achtung bei öffentlichen Forderungen: Umsatzsteuer- und Sozialversicherungsschulden folgen besonderen Regeln; Schulden aus Hinterziehung bleiben von der Befreiung ausgenommen (BFH VII B 119/15 für Steuern). Klären Sie die Zusammensetzung Ihres Schuldenbergs vor der Verfahrenswahl — nicht danach.

Fortführung des Betriebs während des Verfahrens

Die gute Nachricht: Das irische Bankruptcy erzwingt keine Betriebsaufgabe.

  • Werkzeuge des Berufs (tools of trade) sind von der Verwertung ausgenommen — Sie können weiterarbeiten.
  • Der zum Leben notwendige Betrag Ihres Einkommens bleibt geschützt; Überschüsse können über Bankruptcy Payment Orders bis zu drei Jahre ab Eröffnung abgeführt werden.
  • Sie können als Selbstständiger oder Angestellter weiter Einkommen erzielen — disclosed und transparent gegenüber dem Official Assignee.

Praktisch heikel bleibt die Öffentlichkeit: Das Verfahren steht im Bankruptcy Register Online; Kunden und Geschäftspartner können es einsehen. Rechnen Sie damit und kommunizieren Sie sachlich. Für Freiberufler mit deutschen Zulassungen (etwa nach RDG/Erlaubnisrichtlinien) gilt zusätzlich: Prüfen Sie berufsrechtliche Melde- und Anzeigepflichten für den Auslandsaufenthalt.

Geschäftsführer: Haftung, Direktorenposten, deutsche Pflichten

Für (ehemalige) Geschäftsführer gelten eigene Fallgruppen:

  • Director-Restriktionen: Während des Bankruptcy sind Direktorenposten und bestimmte Ämter eingeschränkt — eine Geschäftsführertätigkeit in irischen (und faktisch oft auch ausländischen) Gesellschaften ist während des Verfahrens regelmäßig ausgeschlossen.
  • Persönliche Haftung: Geschäftsführer haften für Gesellschaftsschulden nur ausnahmsweise — aber diese Ausnahmen (Zahlungen nach Insolvenzreife, Insolvenzverschleppung, verbotene Zahlungen an Gesellschafter, Durchgriff) sind genau die Fälle, in denen ein persönliches Entschuldungsverfahren nötig wird. Die Vermögens- und Haftungslage gehört vor jede Verfahrensentscheidung anwaltlich geprüft.
  • Deutsche Pflichten: Die Gesellschaft bleibt in Deutschland insolvenzrechtlich eingebunden — die Antragspflicht bei Insolvenzreife (§ 15a InsO) und die Haftung für Steuer- und Sozialabgaben bestehen unabhängig von Ihrem persönlichen Verfahren fort. Ein irisches Privatbankruptcy „löscht“ keine Organhaftung; es befreit nur Ihre persönlichen Verbindlichkeiten — und auch die nur, soweit sie von der Restschuldbefreiung erfasst sind.

Wichtige Einschränkung: Diese Seite ist Informationsangebot, keine Rechtsberatung — gerade die Geschäftsführer-Konstellationen sind stark einzelfallabhängig.

Häufige Fragen zu dieser Seite

Wo liegt der COMI bei Selbstständigen?

Für Selbständige wird der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen am Ort der tatsächlichen Verwaltung vermutet (Art. 3 Abs. 3 EuInsVO) — also dort, wo der Betrieb real gesteuert wird: Kunden, Buchhaltung, Arbeitsort. Gläubiger müssen dies objektiv wahrnehmen können (EuGH Eurofood, C-341/04).

Werden geschäftliche Schulden von der irischen Restschuldbefreiung erfasst?

Gewöhnliche unbesicherte Geschäftsverbindlichkeiten ja — das Bankruptcy erfasst private und geschäftliche unbesicherte Schulden. Besonderheiten gelten für öffentliche Forderungen (Steuern, Sozialversicherung): Hinterziehungsbeträge bleiben ausgenommen.

Kann ich meine Selbstständigkeit fortführen?

Ja. Berufswerkzeuge sind von der Verwertung ausgenommen, das zum Leben notwendige Einkommen bleibt geschützt. Einkommensüberschüsse können bis zu drei Jahre ab Verfahrenseröffnung über Payment Orders abgeführt werden.

Darf ich während des Bankruptcy Geschäftsführer bleiben?

In der Regel nicht: Während des Bankruptcy bestehen Einschränkungen für Direktorenposten und bestimmte Ämter. Planen Sie die Geschäftsführerfrage vor Antragstellung — inklusive Übergabe- oder Vertretungsregelungen.

Befreit das irische Verfahren mich von meiner Geschäftsführerhaftung?

Nein, nicht automatisch. Ein persönliches Bankruptcy befreit Ihre persönlichen Verbindlichkeiten — soweit erfasst. Organhaftungsansprüche (etwa aus Insolvenzverschleppung oder Zahlungen nach Insolvenzreife) sind Ansprüche gegen Sie persönlich und können erfasst sein; die deutsche Antragspflicht der Gesellschaft (§ 15a InsO) und öffentliche Forderungen bleiben davon unberührt. Einzelfallprüfung ist Pflicht.

Muss ich mein deutsches Gewerbe abmelden?

Wenn Ihre tatsächliche Tätigkeit und Verwaltung nach Irland wandern, sind deutsche Abmelde-, Steuer- und Sozialversicherungspflichten zu klären — die COMI-Echtheit setzt reale Verlagerung voraus, und die Behördenkommunikation muss stimmen. Begleiten Sie das mit Steuer- und Rechtsberatung.

Quellen und Referenzen

Weiterlesen

Veröffentlicht: 25. September 2026 · Faktenstand: 25. September 2026 · Zuletzt aktualisiert: 25. September 2026 · Redaktionelle Standards: Redaktion & Methodik. Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.