Spaniens zweite Chance ist im Texto Refundido de la Ley Concursal geregelt und durch den RDL 3/2024 neu gefasst: sofortige Exoneration nach Liquidation oder befristete Exoneration mit Zahlungsplan von drei Jahren. — von Kompendium-Redaktion, 9 Minuten Lesezeit.
Spanien hat seinen Rechtsbehelf der Exoneración del Pasivo Insatisfecho (Art. 486–502 Texto Refundido de la Ley Concursal, RDLeg 1/2020) durch den Real Decreto-ley 3/2024 grundlegend neu gestaltet. Erstmals wurde die Exoneration vom Scheitern eines außergerichtlichen Vergleichs entkoppelt und unmittelbar in das Insolvenzverfahren integriert.
1. Exoneración con liquidación (Art. 500–501 TRLC). Der Schuldner stellt seine (verwertbare) Masse zur Verteilung zur Verfügung. Nach Abschluss der Liquidation wird die Exoneration unmittelbar und definitiv („“) über die ungedeckt gebliebenen Verbindlichkeiten ausgesprochen — ohne anschließende Wohlverhaltensphase. Dieser Weg kostet das verwertbare Vermögen, dafür endet das Verfahren planbar.
2. Exoneración con plan de pagos (Art. 493–499 TRLC). Der Schuldner behält sein Vermögen (einschließlich ggf. der Wohnimmobilie) und legt einen Zahlungsplan vor:
Voraussetzung ist in beiden Wegen die gute Glaubwürdigkeit des Schuldners (Art. 486–487 TRLC), insbesondere:
Vertretenwerden: Der Antrag ist durch Abogado und Procurador zu stellen — die anwaltliche Begleitung ist in Spanien strukturell verankert.
Für Schuldner mit regelmäßigem Einkommen, aber schützenswertem Vermögen ist der Zahlungsplan-Weg attraktiv; für Schuldner ohne verwertbares Vermögen führt die Liquidationslösung schneller zur definitiven Befreiung. Verfahrensdauer und Kosten hängen stark von der Gerichtsbesetzung (Juzgados de lo Mercantil) ab — realistisch sind mehrere Monate bis weit über ein Jahr bis zur definitiven Exoneration.
Quellen: RDLeg 1/2020 (TRLC) Art. 486–502 in der Fassung des Real Decreto-ley 3/2024 (BOE); RDL 1/2025 (BOE-A-2025-1560) für flankierende Maßnahmen (nicht: BEPI-Reform); Uría Menéndez, „“; spanische Fachkanzleien (Bufet Serra, AGM Abogados).
Alle Artikel: Wissensdatenbank EU-Insolvenzrecht.