Lettland: Persönliche Insolvenz nach dem Maksātnespējas likums

Lettlands Verfahren für natürliche Personen dauert je nach Einkommensquote 18 bis 36 Monate. Voraussetzungen (Steuerresidenz), Verwalter, Kaution und Restschuldbefreiung im Faktenüberblick. — von Kompendium-Redaktion, 7 Minuten Lesezeit.

Persönliche Insolvenz in Lettland

Das lettische Maksātnespējas likums (Insolvenzgesetz) regelt die Insolvenz natürlicher Personen als freiwilliges Gerichtsverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung.

Zugangsvoraussetzungen

Verfahren und Beteiligte

Das Gericht bestellt einen zertifizierten Insolvenzverwalter ( Certified Insolvency Administrator, Aufsicht: Latvijas Banka / MKD — Certification Board); die Beauftragung eines eigenen Anwalts ist nicht zwingend vorgeschrieben, in der Praxis aber üblich, weil die Antragsdokumentation (Gläubigerverzeichnis, Vermögensaufstellung, Einkommensnachweise) formal streng geprüft wird.

Dauer und Einkommensquote

Die Dauer hängt von der Erfüllungsquote ab (MKD, Certification Board of Latvia):

Kosten

Vorzuschießen sind die Staatsgebühr und eine Kaution für die Verfahrenskosten — in der Größenordnung von rund zwei Mindestmonatslöhnen (LexFinance-Praxisleitfaden) zuzüglich Vergütung des Verwalters. Die genauen Beträge werden gesetzlich angepasst und sollten aktuell bei der MKD bzw. beim Gericht erfragt werden.

Einordnung

Lettland ist die kostengünstigste, aber auch formal strengste der drei hier behandelten Jurisdiktionen. Das Verfahren erfordert echte Steuerresidenz und Verfahrenspräsenz — ein reines „“ scheitert an der Zuständigkeit (COMI, Art. 3 EuInsVO) und an praktischen Mitwirkungspfichten.

Quellen: Maksātnespējas likums (Insolvenzgesetz der Republik Lettland); EU e-Justice Portal (Lettland, „“); MKD — Certification Board of Latvia, „“; LexFinance-Verfahrensleitfaden; Belyaev & Erlih (Dez. 2024).

Alle Artikel: Wissensdatenbank EU-Insolvenzrecht.