Irlands Bankruptcy sieht eine automatische Entschuldung nach einem Jahr vor. Ablauf, Beteiligte (High Court, Official Assignee, ISI), Voraussetzungen und Alternativen DSA und PIA im Überblick. — von Kompendium-Redaktion, 8 Minuten Lesezeit.
Irland bietet die kürzeste gerichtliche Restschuldbefreiung der in diesem Kompendium behandelten Jurisdiktionen: Das Bankruptcy-Verfahren endet regelmäßig nach 12 Monaten mit automatischer Entschuldung (Bankruptcy Act 1988, i. d. F. des Personal Insolvency Act 2012).
Nicht jedes Profil passt zum Bankruptcy. Der Personal Insolvency Act 2012 (mit späteren Änderungen) bietet zwei außergerichtliche Strukturen unter Aufsicht zugelassener Personal Insolvency Practitioners:
Instrument · Schuldentypen · Regeldauer
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DSA (Debt Settlement Arrangement) · unbesicherte Schulden · bis zu 5 Jahre (verlängerbar)
PIA (Personal Insolvency Arrangement) · besicherte + unbesicherte Schulden · bis zu 6 Jahre (verlängerbar)
Beide Arrangements setzen eine Gläubigerzustimmung nach bestimmten Mehrheiten voraus; bei deren Scheitern kann ein Gericht über eine angemessene settlement-Variante entscheiden (Review-Mechanismen wie s. 115A PIA 2012).
Verfahrensgebühren und Vorauszahlungen (deposit) werden vom ISI festgelegt; die aktuellen Beträge sind im „“ des ISI veröffentlicht (BackOnTrack.ie). Bei Vermögensbezug sind Verwertungskosten des Official Assignee einzuplanen. Die Nutzung durch in Irland lebende EU-Staatsangehörige hat nach Berichterstattung der Law Society Gazette zugenommen — Zuständigkeitsvoraussetzung bleibt ein COMI in Irland.
Quellen: Bankruptcy Act 1988 (Sections 12, 85, 85B) i. d. F. des Personal Insolvency Act 2012; S.I. No. 2/2026; Citizens Information („“); gov.ie / ISI (Information on Bankruptcy); EU e-Justice Portal (Irland); Law Society Gazette (Mai 2026).
Alle Artikel: Wissensdatenbank EU-Insolvenzrecht.