Zulassung im Zielland, schriftliche Kostenstruktur, keine Voll-Vorauszahlung, realistische COMI-Anforderungen: Woran man seriöse Anbieter von schwarzen Schafen unterscheidet. — von Kompendium-Redaktion, 7 Minuten Lesezeit.
Der Markt der grenzüberschreitenden Insolvenzbegleitung ist intransparent — und genau deshalb gibt es dieses Register. Diese Kriterien sind aus den amtlichen Quellen der Zielländer und den Warnungen der Verbraucherschutzbehörden abgeleitet.
In Irland verlangt der Personal Insolvency Act 2012, dass Verfahrensbegleitung durch vom Insolvency Service of Ireland (ISI) zugelassene Personal Insolvency Practitioners erfolgt; deren Register ist öffentlich (isi.gov.ie). Geschäfte mit unautorisiert auftretenden Vermittlern sind nicht nur rechtlich fragil — die Tätigkeit ist dort strafbewehrt. Für Spanien gilt die Anwaltszwangheit im concurso; für Lettland sind zugelassene Insolvenzverwalter (adminstrators) über das Justizministerium gelistet.
Seriöse Anbieter legen schriftlich dar: gesetzliche Gebühren, Verwalterkosten, Gerichtskosten, eigene Honorare — getrennt und mit Fälligkeiten. Pauschal-Vorauszahlungen von mehreren Tausend Euro ohne Handlungsplan sind ein Hauptwarnsignal der Verbraucherzentralen.
Ein seriöser Berater verlangt dokumentierte tatsächliche Verlagerung (Wohnsitz, Arbeit, Steuern, Zeitablauf — siehe Checkliste in diesem Kompendium) und sagt klar, dass ein Papierwohnsitz zur Anerkennungsverweigerung führt. Wer „Insolvenz ohne Umzug“ bewirbt, widerspricht derEuGH-Rechtsprechung und handelt unseriös.
Professionelle Prüfung beginnt mit dem Vergleich: Ist das deutsche 3-Jahres-Verfahren (seit der Reform 2020 deutlich kürzer) im konkreten Fall gar nicht schlechter — etwa bei Kostenstundung ohne Kapitaleinsatz? Wer nur ein einziges Produkt verkauft, berät nicht.
Konkrete Zusicherungen („garantierte Restschuldbefreiung in 12 Monaten“) sind unseriös: Die Entscheidung liegt beim Gericht des Eröffnungsstaats und wird auf Anerkennung von Amts wegen kontrolliert. Zeitdruck („nur diese Woche“) ist ein Verkaufs- und kein Rechtsargument.
Ein Kanzleisitz oder zugelassener Vertreter im Zielland — für Gerichtstermine, Verwalterkontakt, Korrespondenz in Amtssprache — ist ein starkes Qualitätssignal; reine Fernsteuerung aus Deutschland out sourced Verantwortung.
Quellen: Insolvency Service of Ireland (isi.gov.ie) — PIP-Register und Verbraucherinformationen; Personal Insolvency Act 2012; Central Bank of Ireland — Warnings zu unautorisierten Firmen; Verbraucherzentralen-Warnungen zu Auslandsinsolvenz-Angeboten; RTÉ News (28.08.2026) zum ISI-Trendbericht.
Alle Artikel: Wissensdatenbank EU-Insolvenzrecht.