Länder-Dossiers: EU-Insolvenz in Irland, Spanien und Lettland

Faktenbasierte Dossiers zu Restschuldbefreiung, Rechtsgrundlagen, Verfahrensarten, Voraussetzungen, Ablauf, Kosten, COMI-Verlagerung und Anerkennung in Deutschland — mit Quellen.

🇮🇪 Irland: EU-Insolvenz & Restschuldbefreiung

Bankruptcy nach dem Bankruptcy Act 1988 — die kürzeste gerichtliche Restschuldbefreiung der EU.

Irland bietet mit dem Bankruptcy-Verfahren die derzeit kürzeste gerichtlich erteilte Restschuldbefreiung in der Europäischen Union: regelmäßig zwölf Monate, automatisch, mit voller EU-weiter Wirkung nach der EuInsVO. Das Dossier erklärt Rechtsgrundlagen, alle vier Verfahrensarten, Voraussetzungen, Ablauf, Kosten, Wirkungen, Risiken und die Anerkennung in Deutschland — mit allen Quellen.…

Kernfakten: Regelrestschuldbefreiung: 12 Monate (automatisch) · Zuständiges Gericht: High Court (Examiner's Office) · Verwalter: Official Assignee (ISI) · Gläubigerantrag ab: 20.000 € Schuld · Rechtsgrundlage: Bankruptcy Act 1988 i. d. F. PIA 2012 · Wirkung: EU-weit (Art. 21/25 EuInsVO)

🇪🇸 Spanien: EU-Insolvenz & Restschuldbefreiung

Ley de Segunda Oportunidad — Exoneración del Pasivo Insatisfecho nach der Reform durch RDL 3/2024.

Spaniens „“ ist seit der Reform durch den Real Decreto-ley 3/2024 unmittelbarer Bestandteil des Insolvenzverfahrens: Nach Abschluss der Liquidation wird die Exoneration definitiv erteilt — oder über einen Zahlungsplan von drei Jahren mit vermögensschonender Alternative. Das Dossier erklärt beide Wege, die gute-Gläubigkeit-Anforderungen, Ablauf, Kosten, Ausnahmen (insbesondere öffentliche Forderun…

Kernfakten: Exoneration nach Liquidation: definitiv nach Abschluss · Exoneration mit Zahlungsplan: 3 Jahre (bis 5 verlängerbar) · Zuständiges Gericht: Juzgado de lo Mercantil · Vertretung: Abogado + Procurator · Rechtsgrundlage: TRLC Art. 486–502 i. d. F. RDL 3/2024 · Wirkung: EU-weit (Art. 21/25 EuInsVO)

🇱🇻 Lettland: EU-Insolvenz & Restschuldbefreiung

Persönliche Insolvenz nach dem Maksātnespējas likums — strukturiert, formal streng, mit Einkommensquoten-Logik.

Lettland regelt die Insolvenz natürlicher Personen im Maksātnespējas likums (Insolvenzgesetz): ein gerichtlich erklärtes Verfahren mit bestelltem, zertifiziertem Insolvenzverwalter, Einkommensabtretung während der Laufzeit und Restschuldbefreiung nach ordnungsgemäßem Abschluss. Die Besonderheit: Die Verfahrensdauer hängt von der erreichten Erfüllungsquote ab — ab 20 % kann das Verfahren nach 18 Mo…

Kernfakten: Verfahrensdauer: 18–36 Monate je nach Quote · Quote ≥ 20 %: Abschluss nach 18 Monaten möglich · Zuständiges Gericht: Amtsgericht (Zivilprozess-Kammer) · Verwalter: zertifiziert (MKD-Aufsicht) · Zugangsvoraussetzung: Steuerresidenz (regelmäßig 6 Monate) · Wirkung: EU-weit (Art. 21/25 EuInsVO)